Das österreichische Waffengesetz 1996 (WaffG) wurde zuletzt durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2025 umfassend geändert. Die Kundmachung erfolgte am 16. Oktober 2025. Anfang 2026 wurden schließlich die 1. und 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung angepasst. Aber was bedeute das für den Waffenbesitzer oder für diejenigen, die eine Waffe erwerben wollen?
1. Worum geht es bei der Novelle?
Die Novelle hat das Waffengesetz an mehreren Stellen neu geordnet und ergänzt. Betroffen sind unter anderem:
- die Verwahrung von Schusswaffen,
- der Besitz einer größeren Anzahl von Waffen,
- Waffenbesitzkarten und Waffenpässe,
- Munition für Waffen der Kategorie C,
- der Verlust oder Diebstahl von Waffen und Dokumenten,
- das Zentrale Waffenregister,
- sowie bestimmte psychologische Gutachten.
Die Änderungen sind nicht nur für Händler oder Schießsportvereine relevant. Auch private Waffenbesitzer sollten prüfen, ob die neuen Regelungen für sie eine praktische Bedeutung haben.
2. Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt
Was ist eine Waffenbesitzkarte?
Eine Waffenbesitzkarte erlaubt grundsätzlich den Erwerb und Besitz bestimmter Schusswaffen der Kategorie B. Sie erlaubt aber nicht automatisch, diese Waffen außerhalb der eigenen Wohnung oder anderer geeigneter Orte bei sich zu tragen.
Was ist ein Waffenpass?
Ein Waffenpass berechtigt grundsätzlich nicht nur zum Besitz, sondern auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B. „Führen“ bedeutet vereinfacht gesagt, eine Schusswaffe außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Grundstücken bei sich zu haben.
Was bedeutet Kategorie B?
Zur Kategorie B gehören insbesondere bestimmte Faustfeuerwaffen und andere genehmigungspflichtige Schusswaffen. Für ihren Erwerb und Besitz ist grundsätzlich eine waffenrechtliche Urkunde erforderlich.
Was bedeutet Kategorie C?
Kategorie C betrifft insbesondere bestimmte Schusswaffen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen registriert werden müssen. Die Novelle enthält dazu eine neue, übersichtlichere Regelung über Erwerb, Besitz, Führen und Munition.
3. Die Verwahrung von Waffen wird stärker in den Mittelpunkt gerückt
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die sichere Verwahrung von Schusswaffen. Das Gesetz enthält nun einen eigenen Regelungsbereich zur Verwahrung sowie besondere Bestimmungen für Personen, die eine größere Anzahl von Schusswaffen besitzen.
Für Laien bedeutet das vor allem: Waffen müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht ohne Weiteres von unberechtigten Personen übernommen oder verwendet werden können.
Das betrifft etwa:
- Familienangehörige,
- Kinder und Jugendliche,
- Besucher,
- Mitbewohner,
- Einbrecher oder sonstige unberechtigte Personen.
Die bloße Aussage „Die Waffe liegt versperrt im Kasten“ beantwortet noch nicht jede rechtliche Frage. Entscheidend sind die konkreten Umstände der Aufbewahrung, etwa das Sicherheitsbehältnis, der Zugang zu den Schlüsseln oder Codes und die Anzahl der verwahrten Waffen.
3. Besondere Regeln bei einer größeren Anzahl von Waffen
Wer mehrere Schusswaffen besitzt, muss sich mit der Frage der sicheren Verwahrung einer größeren Anzahl auseinandersetzen. Das Gesetz sieht dafür eigene Bestimmungen vor. Eine Erhöhung der erlaubten Anzahl kann insbesondere davon abhängen, ob:
- seit der letzten Festsetzung ausreichend Zeit vergangen ist,
- keine einschlägigen Übertretungen vorliegen,
- und die sichere Verwahrung der zusätzlichen Waffen glaubhaft gemacht werden kann.
Was sollte man praktisch tun?
Wer bereits mehrere Waffen besitzt oder weitere erwerben möchte, sollte die eigene Verwahrung überprüfen und gegebenenfalls dokumentieren. Hilfreich kann sein, Unterlagen zu einem Waffenschrank oder einer sonstigen Sicherung aufzubewahren.
Dabei sollte man insbesondere auf folgende Fragen achten:
- Sind alle Waffen tatsächlich versperrt?
- Haben unberechtigte Personen Zugriff auf Schlüssel oder Codes?
- Ist das Sicherheitsbehältnis ausreichend dimensioniert?
- Ist die Verwahrung auch bei einer größeren Anzahl von Waffen noch sicher?
- Werden Waffen und Munition so verwahrt, dass ein Missbrauch möglichst verhindert wird?
3. Waffenbesitzkarte und Waffenpass werden neu geordnet
Die Novelle ordnet die Bestimmungen über die Ausstellung von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen neu. Auch die Überschriften und die Systematik der einschlägigen Bestimmungen wurden angepasst.
Für Antragsteller bleibt besonders wichtig:
- Eine Waffenbesitzkarte ist nicht dasselbe wie ein Waffenpass.
- Ein Waffenpass wird nicht allein deshalb ausgestellt, weil jemand gerne eine Waffe bei sich tragen möchte.
- Die Behörde prüft weiterhin, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Für bestimmte Anträge können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Die konkrete Entscheidung hängt daher immer vom persönlichen Sachverhalt und von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
5. Neue Regeln für Munition der Kategorie C
Die Novelle enthält nun einen eigenen Regelungsbereich für Munition für Schusswaffen der Kategorie C. Auch die Bestimmungen über den Umgang mit Schusswaffen der Kategorie C wurden neu geordnet.
Für Besitzer bedeutet das nicht automatisch, dass jede vorhandene Waffe oder jede Munition neu gemeldet werden muss. Es ist aber wichtig, die konkrete Waffe richtig einzuordnen und die dazugehörigen Regeln zu beachten.
Wer unsicher ist, sollte insbesondere prüfen:
- welcher Kategorie die Waffe zugeordnet ist,
- ob die Waffe registriert wurde,
- ob die Munition zur konkreten Waffe passt,
- und ob für Erwerb oder Besitz besondere Voraussetzungen gelten.
6. Verlust oder Diebstahl von Waffen und Dokumenten
Die Novelle enthält eigene Regelungen für den Umgang mit abhandengekommenen waffenrechtlichen Dokumenten und Schusswaffen. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen über Überprüfung, Verlust, Entfremdung und Ersatzdokumente.
Wenn eine Waffenbesitzkarte, ein Waffenpass oder eine Schusswaffe verloren geht oder gestohlen wird, sollte man nicht abwarten. Die betroffene Person sollte den Vorfall sofort melden und möglichst genau angeben:
- was verloren gegangen oder gestohlen worden ist,
- wann der Verlust bemerkt wurde,
- wo sich der Gegenstand zuletzt befunden hat,
- und unter welchen Umständen der Verlust eingetreten sein könnte.
Gerade bei einer Schusswaffe ist eine rasche Meldung besonders wichtig.
7. Die Waffenregisterbescheinigung
Mit der Novelle wurde die Waffenregisterbescheinigung ausdrücklich in das Waffengesetz aufgenommen. Die dazugehörige Durchführungsverordnung enthält dafür ein eigenes Formular. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um einen zusätzlichen Nachweis im Zusammenhang mit dem Zentralen Waffenregister. Für Waffenbesitzer kann das insbesondere dann interessant sein, wenn ein Nachweis über die Registrierung einer Schusswaffe benötigt wird. Die Waffenregisterbescheinigung ersetzt aber nicht automatisch jede andere waffenrechtliche Urkunde.
8. Neue Anforderungen an psychologische Gutachter
Bei bestimmten waffenrechtlichen Verfahren kann ein psychologisches Gutachten erforderlich sein. Die im Jahr 2026 geänderte 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung legt genauer fest, welche Personen in die Gutachterliste des Bundesministers für Inneres aufgenommen werden können.
Vorausgesetzt werden unter anderem:
- die Eintragung als klinischer Psychologe,
- eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufsausübung,
- eine spezielle Ausbildung für waffenrechtliche Gutachten,
- sowie laufende Fortbildung und Supervision.
Für Antragsteller ist daher wichtig, darauf zu achten, dass ein erforderliches Gutachten von einer geeigneten und gelisteten Person erstellt wird.
9. Neue Formulare
Die Durchführungsverordnung enthält auch neue oder angepasste Formulare, etwa für:
- Waffenbesitzkarten,
- Waffenpässe,
- Registrierungsbestätigungen,
- Waffenregisterbescheinigungen,
- Erlaubnisscheine,
- Transportanzeigen,
- und bestimmte Einwilligungserklärungen.
Wer einen Antrag stellt, sollte deshalb nicht einfach ein altes Formular weiterverwenden. Besser ist es, vor der Antragstellung zu prüfen, welches Formular aktuell vorgesehen ist.
Was bedeutet die Novelle für den Alltag?
Für die meisten privaten Waffenbesitzer lässt sich die praktische Bedeutung der Änderungen in wenigen Punkten zusammenfassen:
| Bereich | Was man beachten sollte |
| Verwahrung | Waffen müssen zuverlässig vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. |
| Mehrere Waffen | Bei einer größeren Anzahl ist die sichere Verwahrung besonders wichtig. |
| Waffenbesitzkarte und Waffenpass | Die beiden Dokumente haben unterschiedliche Funktionen. |
| Kategorie C | Waffe, Munition und Registrierung sollten richtig zugeordnet sein. |
| Verlust oder Diebstahl | Waffen und Dokumente unverzüglich melden. |
| Anträge | Aktuelle Formulare und Nachweise verwenden. |
| Psychologisches Gutachten | Auf die Qualifikation und Eintragung des Gutachters achten. |
Was sollten Waffenbesitzer jetzt überprüfen?
Eine kurze persönliche Checkliste:
- Sind alle Waffen sicher verwahrt?
- Sind Schlüssel, Codes und Zugangsdaten vor Unbefugten geschützt?
- Ist der eigene Waffenbestand korrekt dokumentiert?
- Sind die erforderlichen Registrierungen vorhanden?
- Sind Waffenbesitzkarte oder Waffenpass noch auffindbar und gültig?
- Wurde ein Verlust oder Diebstahl sofort gemeldet?
- Wird bei einem neuen Antrag das aktuelle Formular verwendet?
- Wurde ein erforderliches Gutachten von einer geeigneten Person erstellt?
Fazit
Die letzte Novelle des österreichischen Waffengesetzes bringt vor allem mehr und detailliertere Regeln rund um Verwahrung, Dokumente, Registrierung und Verfahren.
Für den einzelnen Waffenbesitzer bedeutet das vor allem:
- Waffen müssen sicher verwahrt werden.
- Bei einem größeren Waffenbestand ist die Verwahrung besonders sorgfältig zu prüfen.
- Verlust oder Diebstahl von Waffen und Dokumenten darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
- Bei Anträgen und Gutachten sind die aktuellen Anforderungen zu beachten.
- Die Waffenbesitzkarte ist nicht mit einem Waffenpass gleichzusetzen.
Wer nur wissen möchte, was er persönlich tun muss, sollte zuerst die eigene Situation einordnen: Welche Waffe besitze ich, welche Urkunde habe ich, wie wird die Waffe verwahrt und ist sie ordnungsgemäß registriert? Bei konkreten Zweifeln empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.
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