Für Konsumenten war das verkürzte Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren eine wichtige Möglichkeit für den finanziellen Neustart. Diese Sonderregelung ist jedoch mit 16. Juli 2026 ausgelaufen.
Ab 17. Juli 2026 gelten wieder die regulären Bestimmungen des Abschöpfungsverfahrens. Damit verlängert sich der Weg zur Restschuldbefreiung wieder auf fünf Jahre. Entscheidend ist jedoch der Zeitpunkt: Wurde der Antrag auf Durchführung des Abschöpfungsverfahrens mit Tilgungsplan spätestens am 16. Juli 2026 bei Gericht eingebracht, kann die bisherige Regelung weiterhin anwendbar bleiben.
Für Betroffene bedeutet das, dass die Privatinsolvenz genau geplant werden muss. Man sollte rasch prüfen lassen, ob ein Antrag SInn macht, oder ob mit einzelnen Gläubigern besser außergerichtlich Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden soll. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein. Auch aufgrund der verlängerten Dauer ist ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren nicht immer die beste Wahl ist.
Wichtig: Die konkrete Dauer hängt vielen Faktoren ab. Im Allgemeinen müssen Sie für die Abwicklung des Verfahrens mindestens 6 Monate einplanen. Die rechtzeitige Beratung zahlt sich daher aus!

