Mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung begann am 17. November 2020 (siehe unten) der 2. Lockdown in Österreich. Soweit bisher aus den Gesetzesmaterialien, den Klarstellungen und Äußerungen von BM Zadic ableitbar ist, soll der 2. Lockdown (anders als der 1. Lockdown im Frühjahr) keine Auswirkungen auf die Tätigkeit der Gerichte und die damit in Zusammenhang stehenden Dienstleister haben.
Da generell nur die Geschäftsräume zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen geschlossen wurden, sind Rechtsanwälte und Notar (wie auch Steuerberater etc.) nicht von der Verordnung betroffen. Die Präsidenten der in Wien ansässigen Obergerichte haben bereits versichert, dass möglichst keine Verhandlungen entfallen sollen (in Einzelfällen kann es natürlich trotzdem dazu kommen). Dies wurde der RAK Wien auch von seiten des Bundesministeriums für Justiz bestätigt.
Sämtliche Beratungstermine und Verhandlung bleiben daher weiterhin aufrecht, wenn Ihnen nicht explizit die Absage des Termins mitgeteilt wird. Insbesondere bei Verhandlungsterminen ersuche ich diese jedenfalls wahrzunehmen. Im Zweifel ist die Notwendigkeit Ihres Erscheinens mit Ihrem Rechtsvertreter abzuklären.
Ich ersuche Sie jedoch, die Schutzmaßnahmen besonders sorgfältig einzuhalten. Dazu biete ich neben dem klassischen Telefonat auf Wunsch auch Videokonferenzen (über Ihr Handy oder Ihren PC) an. Für näher Details ersuche ich um kurze Abklärung mit meiner Kanzlei.
Meint Ihr Experte
Mag. Erhard Donhoffer, Rechtsanwalt in 1030 Wien